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Tagespflege & Nachtpflege

Kurze Erklärung
Tagespflege und Nachtpflege stellen eine Ergänzung zur häuslichen Pflege dar.
Dabei verbringt die pflegebedürftige Person entweder den Tag oder die Nacht in einer „teilstationären Pflegeeinrichtung“.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der entstehenden Kosten.
Definition Teilstationärepflege
Die teilstationäre Pflege umfasst die Tages- und Nachtpflege, wobei die Betreuung überwiegend im häuslichen Umfeld erfolgt. Ergänzend dazu wird die pflegebedürftige Person tage- oder nachtweise in einer speziellen Einrichtung versorgt.
Dieses Angebot richtet sich speziell an Menschen, die zuhause gepflegt werden, und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten.
Es kann eine wertvolle Unterstützung sein, um Berufstätigkeit und häusliche Pflege besser miteinander zu vereinbaren.
Die Pflegeversicherung trägt ab Pflegegrad 2 einen Teil der anfallenden Kosten. Dabei steigt der zur Verfügung stehende Betrag mit höherem Pflegegrad. Ebenso wird die Beförderung zur Pflegeeinrichtung und zurück durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt.
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