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Online verfügbar

Pflegeberatung §37 SGB XI (Onlinetermin)

Beratungsbesuch Tele-Pflegeinfo Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch.

30 Min.Online

Beschreibung

Wenn es um ein Erstberatungsgespräch geht, muss es vor Ort stattfinden. Auch jedes zweite Gespräch muss vor Ort stattfinden. Beispiel: Erstgespräch vor Ort zweiter Termin online möglich dritter Termin vor Ort vierter Termin online möglich Das Online-Meeting findet über Zoom statt. Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. Dies geschieht, indem die Pflege zuhause durch regelmäßige Besuche begleitet wird. Diese Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen beziehen, haben den Anspruch, diese Beratung einmal im Halbjahr abzurufen. Fristen für den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 Pflegegrad 1 - Nicht vorgeschrieben, 1 x pro Halbjahr möglich Pflegegrad 2 - 1 x pro Halbjahr Pflegegrad 3 - 1 x pro Halbjahr Pflegegrad 4 - 1 x pro Vierteljahr Pflegegrad 5 - 1 x pro Vierteljahr


Umbuchung & Kündigung

Wir bitten Sie, eventuelle Terminabsagen oder verschiebungen rechtzeitig, jedoch spätestens 24 Stunden im Voraus, anzukündigen. Andernfalls müssen wir ihnen den Termin Privat in Rechnung stellen.

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