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Pflegeberatung nach Paragraf 37.3 SGB XI

Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch.

Pflegeberatung nach Paragraf 37.3 SGB XI

Beschreibung

Wenn es um ein Erstberatungsgespräch geht, muss es vor Ort stattfinden. Auch jedes zweite Gespräch muss vor Ort stattfinden.

Beispiel:

Erstgespräch vor Ort
zweiter Termin online möglich
dritter Termin vor Ort
vierter Termin online möglich

Das Online-Meeting findet über Zoom stat.

Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. Dies geschieht, indem die Pflege zuhause durch regelmäßige Besuche begleitet wird.

Diese Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen beziehen, haben den Anspruch, diese Beratung einmal im Halbjahr abzurufen.

Fristen für den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI

Pflegegrad 1 - Nicht vorgeschrieben, 1 x pro Halbjahr möglich
Pflegegrad 2 - 1 x pro Halbjahr
Pflegegrad 3 - 1 x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 - 1 x pro Vierteljahr
Pflegegrad 5 - 1 x pro Vierteljahr

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