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Gespräch mit dem Pflegedienstleiter

Grundsätzliches

Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind ab Pflegegrad 2 verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 1 und bei Personen, die ab Pflegegrad 2 nur Sachleistungen erhalten, ist die Beratung jedoch freiwillig.
 
Wir informieren Sie darüber, wie das Beratungsgespräch gemäß § 37.3 SGB XI abläuft, worin der Unterschied zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI besteht, wie oft Sie zu Beratungsgesprächen verpflichtet sind und wie Sie davon profitieren können. Zusätzlich erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie die Beratung per Videokonferenz nutzen können.

Der Beratungsablauf nach

GKVen & Community Pflege (Gesundheits & Pflegelotsen)

Beratungsablauf
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