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Grundsätzliches
Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind ab Pflegegrad 2 verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 1 und bei Personen, die ab Pflegegrad 2 nur Sachleistungen erhalten, ist die Beratung jedoch freiwillig.
Wir informieren Sie darüber, wie das Beratungsgespräch gemäß § 37.3 SGB XI abläuft, worin der Unterschied zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI besteht, wie oft Sie zu Beratungsgesprächen verpflichtet sind und wie Sie davon profitieren können. Zusätzlich erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie die Beratung per Videokonferenz nutzen können.
Der Beratungsablauf nach
GKVen & Community Pflege (Gesundheits & Pflegelotsen)
Beratungsablauf

Tabelle Interval Beratung
Interval der Beratung
Tabelle Merkmale Beratung und Kurse
Merkmale
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